15.02.2011
Verantwortungsbewusster Umgang mit Streusalz
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Antrag an den Rat am 15.02.2011Verantwortungsbewusster Umgang mit Streusalz
Der Rat möge beschließen:
Die Wohnstraßen im Stadtgebiet werden gegen Schneeglätte nur noch in Tauwetterphasen oder erhöhter Sonneneinstrahlung mit Salz abgestreut, ausgenommen starke Gefälleabschnitte.
Begründung:
Bei Dauerfrost ist eine geschlossenen Schneedecke mit Winterreifen gefahrlos befahrbar. Bei starkem Dauerfrost wird der Schnee nur angetaut. Der sich durch das Streusalz bildende Schneemüll auf den Straßen ist mindestens genauso gefährlich, wie eine leichte Schneeglätte.
Die Anwohner sollen laut Ortssatzung die Gehwege mit Granulat o.ä. streuen. Verkauft und benutzt wird jedoch fast ausschließlich Streusalz, obwohl Granulat bei Dauerfrost viel effektiver ist als Streusalz. Es ist den Bürgern offensichtlich schwer vermittelbar, für ihre Flächen Granulat zu benutzen, während auf den Fahrbahnen weiterhin Streusalz verwendet wird.









